Bericht des deutschen Untersuchungsausschusses
über das Unglück des Luftschiffes >Hindenburg< am 6.5.1937 in
Lakehurst, USA, vom 2.11.1937 
A. Vorbemerkungen
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Unglückes des Luftschiffes »Hindenburg« in
Lakehurst (USA) wurde vom Herrn Reichsminister der Luftfahrt, Generaloberst
Göring, ein Untersuchungsausschuß, bestehend aus den Herren
Dr. Dr-Ing. e.h. Hugo Eckener
Direktor Dr.Ing. e.h. Dürr
Oberstleutnant Breithaupt
Professor Bock
Professor Dr. phil. nat.
Dieckmann
Fliegeroberstabsingenieur Hoffmann,
eingesetzt. Aufgabe des Ausschusses war es, in Zusammenarbeit mit der von dem
Department of Commerce eingesetzten amerikanischen Kommission die Ursachen des
Luftschiffunglückes festzustellen. Bei seinen Arbeiten in USA hat der deutsche
Untersuchungsausschuß die vollste Unterstützung sämtlicher amerikanischen
Stellen gefunden. Nach Rückkehr des Ausschusses aus USA wurden in den
Laboratorien der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt Berlin-Adlershof der
drahtlos-telegraphischen und luftelektrischen Versuchsstation Gräfelfing und des
Luftschiffbaues Zeppelin Friedrichshafen eine Reihe von Versuchen angestellt, um
die Vorgänge, die möglicherweise die Ursachen des Brandes gebildet haben,
eingehend zu untersuchen. Im folgenden wird über das Ergebnis der
Unfalluntersuchung und der im Anschluß daran durchgeführten Versuche berichtet.
B. Allgemeines
Das Luftschiff LZ 129 >Hindenburg< wurde vom Luftschiffbau Zeppelin in
Friedrichshafen als 118. Luftschiff erbaut und Anfang 1936 in Betrieb genommen.
Nach einer großen Anzahl von Probefahrten erhielt das Luftschiff am 19.3.1936
vom Reichsminister der Luftfahrt - Prüfstelle für Luftfahrzeuge - seinen
Lufttüchtigkeitsschein. Nach Übernahme durch die Deutsche Zeppelin-Reederei
G.m.b.H. führte das Luftschiff im Jahre 1936 insgesamt 55 Fahrten durch, bei
denen es etwa 300.000 km zurücklegte, den Ozean 34 mal überquerte und insgesamt
etwa 2.800 Fahrgäste und mehr als 170.000 kg Post und Ladung beförderte, ohne
daß im Jahre 1936 ein Unfall auftrat.
Bevor das Luftschiff seinen Fahrplan
im Jahre 1937 aufnahm, wurde es von der Prüfstelle für Luftfahrzeuge einer
nochmaligen Prüfung unterzogen und sein Lufttüchtigkeitsschein erneuert. (...).
C. Verlauf der letzten Fahrt
Das Luftschiff fuhr zu seiner ersten Nord-Atlantik-Fahrt im Jahre 1937 von
Frankfurt a/M. am 3. Mai 1937 um 20.15 Uhr (ME-Zeit) mit einer Besatzung von 61
Köpfen ab und stand unter dem Kommando von Kapitän Pruß, der bereits eine große
Anzahl von Fahrten mit dem Luftschiff durchgeführt hatte; an Bord befanden sich
außerdem 36 Fahrgäste. Ferner wurden 108 kg Post, 148 kg Fracht und 879 kg
Gepäck der Fahrgäste sowie 2 Körbe mit Hunden mitgeführt. An Betriebsstoffen
waren vor der Anfahrt zur Landung in Lakehurst 8.500 kg Gasöl, 3.000 kg
Schmieröl und 21.900kg Wasser noch an Bord (...).
Die Überfahrt über den Ozean verlief ohne jede Störung, wurde jedoch durch Gegenwind verzögert. New York wurde um 14 Uhr (Ost-Amerikanische Zeit> passiert. Von dort wurde Kurs auf Lakehurst genommen, das um 15.00 Uhr erreicht wurde. Die Landung wurde jedoch nicht durchgeführt, da sich eine breite Gewitterfront vom Westen her Lake-hurst näherte. Der weitere Kurs des Schiffes längs der Küste führte vor der Gewitterfront her; die nach Erreichung der Küste langsam nach Norden abwanderte.
Das Schiff stand dauernd mit der meteorologischen Station Lakehurst wegen der
Wette Verhältnisse in Verbindung. Als es mit Südwest-Kurs in Richtung Atlantic
City mit der Gewitterfront an Steuerbord fuhr; erhielt es um 17.12 Uhr einen
Funkspruch von Lakehurst, daß die Wetterbedingungen jetzt für eine Anfahrt zur
Landung geeignet wären. Das Luftschiff machte darauf kehrt und nahm Kurs nach
Lakehurst, wobei es in das Regengebiet allmählich eindrang. Um 18.08 Uhr wurde
von Lakehurst empfohlen, die Landung so bald als möglich durchzuführen.
D. Durchführung der Landung und Verlauf des Brandes
Als sich das Schiff der Station Lakehurst von West-Süd-West in einer Höhe von
200 m näherte, war die Wolkenhöhe über der Station 600-900 m, und es fiel
leichter Regen. Der Himmel zeigte jedoch Zeichen von Aufklärung im Westen. Der
Luftdruck betrug 755 mm Hg, die Lufttemperatur 16 0C, die relative Feuchtigkeit
98%, der Bodenwind war schwach und veränderlich.
Beim ersten Überfahren des Platzes wurde von der Führung des Luftschiffes festgestellt, daß die Landemannschaften entsprechend einer Windrichtung aus Osten aufgestellt waren und daß die Anfahrt daher über dem im Westen des Platzes gelegenen Ankermast erfolgen mußte. Das Luftschiff ging daher in einem weiten Bogen etwa 5-6 Meilen vom Platz weg und näherte sich dann von dieser Richtung aus dem Landemast. Da inzwischen der Wind nach Süd-Osten umgesprungen war; holte das Luftschiff um in dieser Windrichtung anfahren zu können, nach Backbord aus und näherte sich dem Mast nach Beendigung dieser zweiten Kurve aus nördlicher Richtung.
Die während der Anfahrt vorgenommenen Manöver sind in der beigefügten Skizze
niedergelegt. Während des Durchfahrens der großen Kurve, etwa 10 Minuten vor
Fallen der Landetaue wurde 15 Sekunden lang Gas an den Zellen 4-14 gezogen. Da
das Schiff hecklastig war; wurde weiterhin vor und während der letzten Kurve an
den vorderen 5 Zellen zweimal 15 Sekunden lang und einmal 5 Sekunden lang Gas
gezogen. Aus demselben Grund-
wurde wurden am Ring 77 dreimal, insgesamt
1.100 kg Wasser abgelassen. Die Motoren waren nach Beendigung der ersten großen
Kurve auf Leerlauf voraus gegangen. Während der Anfahrt in der letzten Kurve
wurden mehrere kurze Manöver mit den Motoren vorgenommen. Etwa 2 Minuten vor
Abwerfen der Bug-Ankertaue wurden alle Maschinen für die Dauer von etwa 1 Minute
auf volle Rückwärtsfahrt gebracht Danach gingen die vorderen Maschinen auf
Leerlauf voraus und die hinteren Maschinen auf Leerlauf zurück. In dieser
Stellung verblieben die Maschinen bis zum Schluß, mit Ausnahme eines kurzen
Stoßes »voll voraus« an den vorderen Motoren. Die Verteilung der Besatzung im
Augenblick des Abwerfens der Landetaue geht aus der beigefügten Skizze hervor.
Wegen der Hecklastigkeit des Schiffes waren während der Anfahrt zur Landung 6
Mann aus der Mitte des Schiffes in den Bug gesandt worden, um hierdurch das
Schiff kopflastiger zu trimmen. Im Augenblick des Abwerfens der vorderen
Landetaue hatte die Führergondel eine Höhe von 90 m über dem Meeresspiegel, d.h.
etwa 60 m über dem Boden. Zuerst wurde das Steuerbord-Ankertau und gleich darauf
das Backbord-Ankertau ausgeworfen. Das Backbord-Tau wurde sofort, da das Schiff
anfing, nach Westen abzutreiben, mit dem Tau des Ankertau-Aufholwagens
verbunden, das sich dann scharf anspannte, während das Steuerbord-Tau von der
Landemannschaft gehalten wurde. Das Haupt-bugkabel, das zur Befestigung des
Schiffes am Ankermast dient, war im Augenblick, als das Feuer ausbrach, etwa 15
m weit herausgelassen und demnach vom Boden noch weit entfernt; ebenfalls waren
die Knebelbunde am Ring 62 heruntergegeben. Der Stander am Ring 47 wurde im
Augenblick des Ausbruchs des Feuers gerade herausgegeben und war erst einige
Meter abgelaufen.
Unmittelbar vor Ausbruch des Feuers wurde von einem Zeugen
(R. H. Ward) ein Flattern der Außen-haut an der oberen B. B.-Seite zwischen den
Ringen 62 und 77, die die Zelle Nr.5 einschlossen, beobach-tet. Da das Schiff
keine Fahrt hatte und der Luftschraubenstrahl weit unterhalb der flatternden
Stelle hindurchgehen mußte, ist diese Wellenbewegung der Außenhaut
möglicherweise durch Gas verursacht worden, das aus einer Zelle ausströmte.
Um 18.25 Uhr; etwa 4 Minuten nach Fallen der Landetaue brach das Feuer am
Heck des Schiffes aus. Die Aussagen über den Entstehungsort des Feuers gehen
z.T. weit auseinander. Die Ursache hierfür liegt einmal in der sehr schnellen
Ausbreitung des Feuers selbst, das andere Mal in den verschiedenen
Beobachtungsorten, die die Zeugen bei der Landung des Schiffes innehatten, und
der großen räumlichen Ausdehnung des Schiffes, die eine Übersicht sehr
erschwerte. Bei Bewertung der Zeugenaussagen unter diesem Gesichtspunkt gelangt
man zu dem Schluß, daß das erste Feuer an der Oberseite des Schiffes ausbrach
und zwar vor der Eintrittskante der senkrechten Stabilisierungsfläche oberhalb
der Zellen 4 und 5. Von dort breitete es sich im Laufe von ungefähr 15 Sekunden
etwa 20 bis 30 Meter nach vorn aus, bis die erste Explosion erfolgte. Zwischen
dem ersten Ausbruch des Feuers und dem Aufschlagen des Hauptschiffskörpers auf
dem Boden lag etwa 1/2 Minute.
E. Ursachen des Brandes
Aus den Zeugenaussagen geht hervor daß nach Ansicht der Fachleute die Landung
des Luftschiffes völlig ordnungsgemäß durchgeführt wurde und daß das Verhalten
der gesamten Besatzung vor und während der Katastrophe vorbildlich war; ebenso
deutet nichts darauf hin, daß das Schiff vor der Anfahrt zur Landung sich etwa
nicht in einem technisch einwandfreien Zustand befunden hat.
Durch den Brand
wurde das Luftschiff vollständig zerstört. Eine genaue Untersuchung des Wracks
lieferte daher keinen Hinweis auf die mögliche Ursache des Brandes. Obgleich
ferner die Landung von mehreren Stellen gefllmt wurde, wurde der Teil des
Luftschiffes, in dem das Feuer ausbrach, hierbei nicht erfaßt, da die
Vorbereitungen zur Landung hauptsächlich am Bug des Schiffes vor sich gingen und
die Aufnahmeapparate dorthin gerichtet waren. Auch Liebhaberaufnahmen vom Heck
des Schiffes unmittelbar bei Entstehung des Brandes waren nicht zu erhalten.
Es blieb also nur der Weg, aus den Zeugenaussagen Schlüsse über die
Entstehungsmöglichkeiten des Brandes zu ziehen und durch theoretische und
experimentelle Untersuchungen festzustellen, welche von diesen Möglichkeiten in
Betracht kommen und welche auszuscheiden sind.
Zur Klärung des Unglückes wurden grundsätzlich nach 2 Richtungen Untersuchungen angestellt:
I. Ist das Schiff einem verbrecherischen Anschlag erlegen?
II. Trafen eine Reihe von physikalischen oder sonsti-gen Umständen derart zusammen, daß ein Brand erfolgen konnte?
Zur Klärung der ersten Frage wurden die Unglücksstelle und das Wrack des Luftschiffes durch die deutsche und die amerikanische Untersuchungskommission sowie deren Sachverständigen nach verdächtigen Anzeichen eingehend geprüft. Ebenso wurden die Besatzungsmitglieder ausführlich vernommen, ob sie irgend etwas Auffälliges in dieser Richtung bemerkt hatten. Daneben wurden alle Verdachtsmomente, die in zahlreichen Zuschriften an den deutschen und den amerikanischen Untersuchungsausschuß zum Ausdruck kamen, geprüft.
Als Ursache für eine absichtliche Zerstörung sind folgende Möglichkeiten denkbar:
a) Vorrichtungen, die innerhalb des Schiffes angebracht wurden;
b)
Einwirkungen, die von außen auf das Schiff ausgeübt wurden.
Die Anbringung von Vorrichtungen, die mit Hilfe von Zeitzündern oder anderen
Auslösungen eine Explosion veranlassen können, hätte vor oder während der Fahrt
erfolgen müssen. Es ist nachgewiesen, daß die Bewachung des Schiffes und aller
mit dem Schiff in Berührung kommenden Personen vor und während der Fahrt äußerst
streng und sorgfältig durchgeführt wurde, so daß sowohl die Einführung als auch
die Anbringung derartiger Fremdkörper im Schiff nahezu unmöglich war. Zudem wäre
es schwierig gewesen, angesichts der unbestimmten Fahrtzeiten und Fahrtdauer des
Luftschiffes den Zeitpunkt der Zündung richtig zu wählen.
Für die Einwirkung
von außen auf das Luftschiff kommt ein Schuß mit einem Brandgeschoß in Frage.
Angesichts der zahlreichen anwesenden Menschen und der amerikanischen Absperrung
des Geländes erscheinen nur Schüsse, die aus einem geräuschlosen Gewehr inmitten
einer Gruppe Eingeweihter aus näherer Entfernung abgefeuert wurden, oder Schüsse
aus einer weittragenden Waffe möglich. Unter allen Umständen wäre die Gefahr der
Entdeckung bei der zahlreich anwesenden Menge sehr groß gewesen. Gegen die
Entzündung durch ein Brandgeschoß spricht ferner die Tatsache, daß im Verlauf
des Brandes eine heftige Explosion erfolgte. Wie die Erfah-rungen mit
Fesselballonen während des Weltkrieges gezeigt haben, verbrennen durch ein
Brandgeschoß entzündete Ballone jedoch im allgemeinen ohne eine Explosion, da
sich größere Mengen von Knallgas nicht bilden können. Alle anderen
Erklärungsmög-lichkeiten, wie z. B. Einwirkung aus Luftfahrzeugen kommen nicht
in Betracht. Beweise für die Aus-führung eines Gewaltaktes, wie im vorstehenden
beschrieben, konnten trotz gründlichster Nachfor-schung nicht erbracht werden.
Die Möglichkeit einer gewaltsamen Zerstörung des Luftschiffes muß aber, da eine
andere Entstehungsursache ebensowenig bewiesen werden kann, zugegeben werden.
Viel größere Wahrscheinlichkeit für die Ent-stehung des Brandes hat andererseits auf Grund der durchgeführten Versuche und Ermittlungen die unbeabsichtigte Zündung als Folge ungünstiger Umstände. Es müssen aber immer; wenn man diese Möglichkeit unterstellt, zwei Hauptvoraussetzungen zusammengetroffen sein, nämlich
1. Das Vorhandensein einer brennbaren Mischung von Wasserstoff und Luft;
2. das Auftreten einer Zündung zur Entflammung dieses Gemisches.
Im folgenden sollen beide Fälle getrennt untersucht werden:
1. Entstehung eines brennbaren Wasserstoff-Luftgemisches
a) Diffusion des Wasserstoffes durch die Zellenwände
Die
Wände der Gaszellen bestehen aus 2 Lagen Baumwollstoff zwischen denen ein
gasdichtender Film eingebettet ist, und besitzen eine mittlere Durchlässigkeit
von 1 ltr/m2 in 24 Stunden. Wie eine Messung des Reinheitsgrades des in den
Zellen befindlichen Wasserstoffgases vom 28.4.1937 zeigt, ist der Reinheitsgrad
in allen Zellen gleichmäßig gut; es ist daher mit Sicherheit anzunehmen, daß die
Gaszellen sich bei der letzten Fahrt in einem einwand-freien Zustand befunden
haben und der Stoff der Zellenwände keine unzulässige Durchlässigkeit infol-ge
Alterungserscheinungen aufwies.
Die untere Grenze für die Brennbarkeit eines Wasserstoff-Luftgemisches liegt bei einem Gehalt von etwa 15 Gewichtsprozent Wasserstoff in Luft. Bei der guten Belüftung des Luftschiffes ist es völlig ausgeschlossen, daß durch die normale Diffusion des Wasserstoffgases durch die Zellenwände ein derart reiches Gemisch sich bilden konnte, wie von einem Zeugen geäußert wurde.
b) Hängenbleiben eines Ventils
Zwischen je 2 Zellen führt ein
Gasschacht an die Oberseite des Schiffes, wo er mit einer nach hinten geöffneten
Hutze abgedeckt ist. Der an der Hutze entstehende Sog sorgt für eine kräftige
Entlüftung des Gasschachtes und des Inneren des Schiffes; hier-bei wird er durch
die Kaminwirkung der im Inneren des Schiffes erwärmten und im Schacht
aufsteigen-den Luft unterstützt. In den Gasschacht münden oberhalb des
Axialsteges von jeder Zelle 2 Ventile, von denen das eine automatisch bei der
Erreichung der Prallhöhe sich öffnet, das andere beim Manövrie-ren von der
Führergondel aus bedient wird. Da das Schiff während des letzten Teiles der
Fahrt nur unge-fähr 80% prall war, ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die
automatischen Ventile in dieser Zeit nicht gearbeitet haben. Die
Manövrierventile an den Zellen 4 und 5, über denen der Brand zuerst beobachtet
wurde, wurden zum letzten Male etwa 10 Minuten vor Fallen der Ankertaue gezogen.
Es erscheint nicht völlig ausgeschlossen, daß eines dieser Ventile dabei
hängengeblieben ist und dadurch Gas in den Schacht entweichen konnte.
Die Füllung der Zellen wird von der Führergondel aus durch einen Feindruckmesser überwacht, der als unterste Grenze der Genauigkeit Unterschiede in der Gasfüllung von 1/5 m Höhe angibt. Bei 80% praller Zelle ist also das Ausströmen von 100 Kubikmeter Gas am Feindruckmesser bei genügender Aufmerksamkeit zu erkennen. Ob die Feindruckmesser während des letzten Teiles der Anfahrt zur Landung mit einer derartigen Genauigkeit beobachtet wurden, war nicht festzustellen. Es sei jedoch bemerkt, daß Störungen in den Manöverierventilen auf den Luftschiffen >Graf Zeppelin< und >Hindenburg< nie beobachtet wurden; nur bei einer Fahrt nach Südamerika im Jahre 1936 hat einmal ein automatisches Überdruckventil geklemmt, dessen Konstruktion abgeändert wurde.
c) Eindringen eines Luftschraubenbruchstückes
Im Wrack des
Luftschiffes wurde am Backbordmotor ein Luftschraubenstück von 30 cm Länge
gefunden, das von Zellenstoff eingehüllt und unverbrannt war. Nach eingehender
Prüfung ist jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach dieses Luftschraubenstück erst
beim Auftreffen der Motore und der Luft-schraube auf dem Boden abgeflogen.
Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, daß die vier Blätter der hinteren
Backbord-Luftschraube in verschiedenen fast gleichmäßig abgestuften Längen
abgebrochen waren, wie es beim Aufschlagen eines laufenden Motors auf dem Boden
der Fall sein muß. Diese Beobachtung deckt sich auch mit der Aussage des Zeugen
Deutschle, der sich in der hinteren Backbord-Maschinengondel befand und der
keine Schwingungen der Maschine vor dem Absturz beobachtete, wie sie bei einem
Luftschraubenbruch hätten auftreten müssen.
d) Leckwerden einer Zelle
Um zu verhindern, daß die Gaszellen in
unmittel-bare Berührung mit dem Gerippe des Luftschiffes kommen, sind innerhalb
des Gerüstes Feldverspan-nungen aus Stahldraht gezogen, gegen die sich die
Gaszellenwände legen. Es ist mitunter - wenn auch sehr selten - vorgekommen, daß
ein Draht dieser Feldverspannung riß. Irgendwelche Folgen für die Festigkeit des
Luftschiffes oder den Zustand der Zellen hat dies aber bisher nie gehabt.
Dennoch ist es denkbar; daß ein Draht der Feldverspannung bei der Anfahrt des
Schiffes zur Landung zufällig gerissen ist und das scharfe Ende des Spanndrahtes
ein Leck an einer der hinteren Zellen hervorgerufen hat, durch das Gas in den
Raum zwischen Zellen und Außenhüllen strömen konnte. Diese Vermutung wird
dadurch gestützt, daß das Schiff während der letzten Kurve sich als stark
hecklastig erwies, so daß ein Teil der Besatzung aus der Mitte des Schiffes nach
vorn geschickt, noch zweimal an den vorderen Zellen Gas gezogen und am Heck
insgesamt 1100 kg Wasserballast abgelassen wurde. Das entweichende Gas kann auch
das beobachtete Flattern der Außenhaut hervorgerufen haben. Da außerdem infolge
der verringer-ten Fahrt die Entlüftung nachließ, kann auf diese Weise ein
brennbares Wasserstoff-Luftgemisch innerhalb der Hülle des Schiffes entstanden
sein.
2. Zündung des Gasgemisches
a) Mechanische Ursachen
Mechanisch wäre eine Zündung dadurch
vorstellbar, daß ein Bauteil, z.B. ein Spanudraht, reißt und hierbei ein Funken
auftritt, der ein dort vorhandenes Gasgemisch zündet.
Im Augenblick des
ersten Feuers hatte das Schiff keine Fahrt mehr; so daß das Auftreten großer
Beanspruchungen, die das Reißen eines Spanndrahtes hervorrufen könnten, völlig
unwahrscheinlich ist. Außerdem haben Versuche, die beim Luftschiffbau Zeppelin
durchgeführt wurden, ergeben, daß die Energie eines Funkens beim Reißen eines
Spanndrahtes nicht ausreicht, um ein Wasserstoff-Luftge-misch zu zünden.
b) Chemische Ursachen
Ein Wasserstoff-Luftgemisch kann sich beim
Vorbeistreichen an Baus toffen, die als Katalysator wirken, selbst entzünden.
Die im Luftschiff verwendeten Werkstoffe kommen jedoch als Katalysatoren nicht
in Betracht. Ebenso erscheint es völlig ausgeschlossen, daß ein als Katalysator
wirkender Stoff wie z. B. Platinschwamm, an die Stelle, wo der erste Brand
beobachtet wurde, gelangen und dort eine längere Zeit wirksam bleiben konnte.
c) Thermodynamische Ursachen
Ausführlich wurde die Brandentstehung
durch Auspuffgase oder durch Funkeuflug der Motoren in gemeinsamen Versuchen des
Luftschiffbaues Zeppe-lin, der DVL und der Prüfstelle für Luftfahrzeuge geprüft.
Die Auspuffgase der Diesel-Motoren des Luftschiffes besitzen bei höchster
Belastung unmittelbar nach Verlassen der Zylinder im Abgasrohr eine Temperatur
von etwa 600 0C. Durch Zumischung von Frischluft innerhalb der Abgasanlage wird
ihre Temperatur bis zum Austritt aus der Gondel auf ungefähr 500 0C gesenkt.
Bereits 0,25 m von der Auspuffmündung entfernt ist die Temperatur der Abgase auf
etwa 350 0C herabgesunken. Diese Temperatur liegt weit unterhalb der niedrigsten
Zündtemperatur eines Wasserstoff-Luftgemisches, die von den näheren Umständen
stark abhängt und ungefähr 550 0C beträgt.
Die in den Abgasen insbesondere
beim plötzlichen Gasgeben auftretenden Funken, die in der
Hauptsache aus
glühenden Ölkohlenteilchen bestehen, besitzen eine wesentlich höhere Temperatur
als die Auspuffgase selbst. Es wäre vorstellbar; daß Funken vom Auspuff der
hinteren Maschinen bis auf die Oberseite des Schiffes getragen worden sind und
ein dort vorhandenes Gasgemisch entzündet haben. Nach eingehenden Versuchen kann
jedoch ein Was-serstoff-Luftgemisch selbst unter Umständen, die für die
Entzündung wesentlich günstiger sind als die im Luftschiff vorhandenen, nicht
durch Funkenflug zur Entzündung gebracht werden; offenbar ist die Wärmeenergie
der Funken hierzu zu klein.
d) Elektrische Ursachen
aa) Störungen in der elektrischen Anlage des Schiffes
Die
elektrische Zentrale befindet sich zwischen Ring 140 und 156. Sie enthält zwei
Generatoren für 220 V die von je einem Diesel-Motor angetrieben werden und im
wesentlichen Beleuchtung, Heizung und FT-Umformer beliefern; außerdem ist an
jedem Diesel-Motor ein 24 V-Generator angeschlossen, der über eine Batterie die
Instrumente und Notbeleuch-tung versorgt. Alle Leitungen, Dosen und Schalter der
Bordnetzanlage sind nach den Schlagwetter-schutzvorschriften des Bergbaues
ausgeführt. In der Nähe der vermutlich ersten Brandstelle befinden sich an
elektrischen Geräten nur die Feindruckmesser, die den in der Gaszelle
befindlichen Druck auf elektrischem Wege in der Führergondel anzeigen. Der
Feindruckmesser enthält eine Membran, die sich gegen einen gefederten Teller
legt. Mit dem Teller ist ein elektrischer Widerstand in Potentiometerschaltung
fest verbunden, dessen Verhältniswiderstände sich mit der Stellung des Tellers
ändern. Der Stromübergang zwischen dem festen Teil des Feindruckmessers und dem
verschiebbaren Widerstand geschieht durch Rollen. Es ist nun vorstellbar; daß
bei starker Verschmutzung der Rollen an dieser Stelle ein Funken auftritt, der
ein dort vorhandenes Wasserstoff-Luftgemisch entzündet.
Bei Versuchen, die
gemeinsam vom Luftschiffbau Zeppelin und der drahtlos-telegraphischen
Versuchsstation Gräfelfing durchgeführt wurden, ist jedoch selbst unter
Bedingungen, die für eine Funkenbil-dung besonders günstig sind, die Entzündung
eines Wasserstoff-Luftgemisches im Gehäuse des Feindruck-messers nie gelungen.
Da außerdem die Ansammlung eines Wasserstoff-Luftgemisches in dem Gehäuse
des Feindruckmessers infolge seiner guten Belüftung im Axialsteg des
Luft-schiffes ganz unwahrscheinlich ist, kann eine Störung
am
Feindruckmesser als Brandursache ausgeschieden werden.
bb) Hochfrequenzerregung
Durch einen in der Nähe des Luftschiffes
arbei-tenden starken Kurzwellensender kann u. U. durch Induktionswirkung eine
Hochfrequenz-Erregung her-beigeführt werden, die zu einer elektrischen Entladung
innerhalb des Schiffes führt. Diese Vermutung lag besonders deshalb nahe, weil
die Explosion in dem Augenblick auftrat, in dem am Heck des Schiffes ein
Stander; der aus einem Drahtseil bestand, her-untergelassen wurde. Während der
Landung arbeitete auf der Station Lakehurst nur ein lokaler Richtstrahlsender;
dessen Frequenz 278 KH und dessen Ausgangsleistung 15 W betrug. Das Schiff war
im Augenblick der Entzündung etwa 600 m von diesem Sender entfernt. Die
Feldstärke war daher am Ort des Schiffes so gering, daß sie eine elektrische
Entladung nicht herbeiführen konnte.
Nach Mitteilung des FT-Offiziers der
Luftschiffs-tation sind andere Kurzwellenstationen in der Umge-bung von
Lakehurst nicht vorhanden. Die in größerer Entfernung befindlichen Stationen
ergeben in Lake-hurst, wie überschlägige Rechnungen zeigen, nur so geringe
Feldstärken, daß sie für eine Funkenent-ladung nicht ausreichen würden.
Die
FT-Station des Luftschiffes hat während der Landung nicht gearbeitet. Wie aus
dem Protokoll über den FT-Verkehr zwischen Schiff und Station Lakehurst
hervorgeht, wurde der letzte Funkspruch zwischen Schiff und Boden auf einer
langen Welle um 18.10 Uhr gewechselt, d.h. 15 Minuten vor Ausbruch des Feuers.
Eine Erregung eines Teiles des Schiffes durch die eigene Senderanlage ist daher
ebenfalls unmöglich.
cc) Elektrostatische Ursachen
Bei der Landung eines Luftschiffes
wird das in einiger Höhe schwebende Schiff durch die mehr oder weniger gut
leitenden Halteseile rascher oder langsamer leitend mit der Erde verbunden. Die
etwai-ge Eigenladung und die nicht gebundene Influenzladung des Schiffes fließen
zur Erde ab, das Gerippe und die angeschlossenen Metalteile nehmen Erdpotential
an.
Über dem Rücken des geerdeten Schiffes müssen alle sonst tiefer verlaufenden
Äquipotentialflächen ausweichen. Namentlich über dem Bug und beson-ders über den
hervorstehenden Teilen des Heckes, wie z.B. an den Stabilisierungsflächen,
ergibt sich ein erhöhtes Potentialgefälle. Zur Zeit der Landung waren in
Lakehurst wahrscheinlich stärkere elektrische Störungen in der Atmosphäre
vorhanden. Der Umstand, daß die Richtung und Temperatur des Windes sich
änderten, machte das Auftreten eines Nachgewitters wahrscheinlich. Unter
derartigen Bedingungen ist erfahrungsgemäß mit einer Vergrö-ßerung des
Potentialgefälles in der Nähe der Erde und damit im vorliegenden Fall besonders
verstärkt über der Vertikalflosse des Schiffes zu rechnen. Es könnte also
zwischen Schiff und Atmosphäre das Auf-treten einer Büschel- oder
Elmsfeuerentladung vorstellbar sein. Da ein Wasserstoff-Luftgemisch annä-hernd
farblos brennt, könnte u. U. die erste Entzündung am oberen Teil der senkrechten
Stabili-sierungsfläche vor sich gegangen sein und sich von dort schnell zum
Ansatzpunkt der Flosse am Schiffskörper ausgedehnt haben.
Grundsätzlich
können, wie Versuche in der DVL und in der drahtlos- telegraphischen und
luft-elektrischen Versuchsstation Gräfelfing gezeigt haben, durch
Spitzenentladungen Temperaturen, die zu einer Entzündung von
Wasserstoff-Luftgemischen führen, erzeugt werden. Die Möglichkeit einer
Ent-zündung durch Elmsfeuer ist also nicht von der Hand zu weisen, aber sie
setzt, wenn man nicht Vorausset-zungen macht, die im vorliegenden Fall kaum
haben zutreffen können, das Auftreten ganz außerordentlich hoher Gefälle voraus.
Eine weitere Zündungsmöglichkeit kann bei sich zeitlich änderndem Gefälle
durch die verschiede-nen elektrischen Leitwerte der Baustoffe eines Luftschiffes
gegeben sein. Ein Zeppelin Luftschiff ist aus Baustoffen sehr verschiedener
elektrischer Leitfähigkeit bzw. verschie-denen elektrischen Widerstandes
hergestellt.
Das im wesentlichen aus Duralumin bestehende eigentliche
Gerippe, die Drahtverspannungen, Seilzüge usw. sind metallische Leiter mit
kleinem Wider-stand. Zwischen ihnen können sich keine nennens-werten
Potentialdifferenzen bilden.Der elektrische Widerstand der Gaszellenstoffe, der
Außenhülle, der aus Manilahanf bestehenden Landeseile dagegen hängt, da dies
alles Halbleiter sind, stark vom Wassergehalt, also der Feuchtigkeit ab. Die
Längst- und Querwiderstände derartiger Mate-rialien können sehr hohe Werte
haben.
Wenn man etwa einen geladenen Kondensator durch einen solch hohen
Widerstand entladen will, so braucht es stets einige Zeit, bis die ursprüngliche
Spannung auf einen bestimmten Bruchteil abgeklun-gen ist. Je größer die
Kapazität dieses Kondensators und je höher der Widerstand ist, um so größer ist
auch der Betrag dieser sogenannten Zeitkonstante. Betrachtet man das
Metallgerippe des Schiffes gegenüber der Erde als Kondensator; der über das
Landetau verbunden ist, so beträgt die Zeitkonstante zwischen einer 1/1ooo
Sekunde und vielen Minuten. Nimmt man auf dem Rücken des Schiffes auf dem
Außenhüllenstoff einen durch Regenwasser erzeugten, nassen, verhältnismäßig gut
leitenden, begrenzten Fleck an - der Außenanstrich ist wasserabweisend, so daß
man das tun darf-, dann ist die Kapazität dieses Fleckes über den Widerstand des
geschichteten Außenhüllenstoffes mit dem Gerippe verbunden, und man findet eine
größenordnungs-mäßig nach Sekunden zählende Zeitkonstante. Bei zeitlich rasch
ablaufenden atmosphärisch-elektrischen Feldänderungen treten zwischen dem nassen
Fleck, der als Leiter sich in dem atmosphärisch-elektrischen Feldteil befindet,
der durch die Git-terkonstruktion des Schiffes von außen nach innen durchgreift,
und dem Gerippe selbst sowie zwischen dem Gerippe und der Erde
Potentialdifferenzen auf, deren zeitlicher Ablauf durch die jeweiligen
Zeitkonstanten vorgeschrieben wird.
Wenn das Manilalandetau verhältnismäßig gut leitet, der Außenhüllenstoff verhältnismäßig weniger gut, dann können bei hinreichend hohen raschen Änderungen des luftelektrischen Potentialgefälles die Spannungsdifferenzen zur Bildung eines zündfähigen Funkens durch den Außenhüllenstoff hindurch ausreichen. Beide Leiter; Luftschiffgerippe und Feuch-tigkeitsschicht, befinden sich bei äußeren Feldände-rungen unter ganz verschiedenen Bedingungen. Das nicht gebundene Vorzeichen der Influenzladung des Luftschiffes kann dann rasch zur Erde abfließen, das Gerippe nimmt sehr schnell wieder Erdpotential an, das nicht gebundene Vorzeichen der Feuchtigkeits-schicht dagegen kann nicht so schnell harmlos abfließen, es schlägt, wenn die Spannungsdifferenz hoch genug ist, durch einen Funken zum Gerippe über; und leitet bei Anwesenheit von zündfähigem Gasgemisch die Katastrophe ein. Bei der Durchführung von Modellversuchen in der drahtlos-telegraphischen und luftelektrischen Versuchsstation Gräfelfing, bei denen das elektrische Erdfeld durch ein künstliches ersetzt wurde und die bei der Landung wahrscheinlich vorliegenden Verhältnisse sinngemäß nachgeahmt wurden, konnte in sehr vielen Fällen Zündung des Wasserstoff-Luftgemisches erzielt werden.
Außer den durch das äußere Feld hervorgerufenen elektrischen Erscheinungen
können an einem Luftfahrzeug auch andere Aufladungserscheinungen auftreten. Wie
früher bei der Versuchsstation Gräfelfing und der DVL nachgewiesen wurde, wirken
laufende Benzinmotoren elektrizitätstrennend. Das eine Vorzeichen bleibt auf dem
Luftfahrzeug, das andere geht mit den Auspuffgasen weg. Wie anzunehmen war und
neuere Untersuchungen bei der DVL bewiesen haben, ist die Aufladung durch
Diesel-Motore zwar erheblich höher; aber doch nicht zu einer wahrscheinlichen
Erklärung des >Hindenburg<-Unglückes ausreichend.
Es darf erwähnt
werden, daß auch beim Ausströ-men von Gas unter bestimmten Voraussetzungen
ektrische Aufladungen und Zündungen hervorgerufen werden. In diesem Fall führt
das Gas feste oder flüssige Teile mit hinreichender Geschwindigkeit an der
Öffnungsbegrenzung entlang. Diese Erscheinung spielt beim Ausströmen von
gedrücktem Gas aus Hochdruckbehältern eine Rolle, kann aber beim Austreten aus
Gaszellen wegen der geringen Strömungs-geschwindigkeiten nicht zur Entzündung
führen.
Eingehend erörtert wurde endlich die Möglichkeit, ob ein Kugelblitz
ein Leck in einer Zelle des Schiffes und gleichzeitig eine Entzündung hätte
herbeiführen können. Auf das Auftreten eines Kugelblitzes deutete die
Beschreibung der ersten Feuererscheinung durch mehrere Zeugen, die ausdrücklich
betonten, daß das erste Feuer nicht die Form von Flammenzungen gehabt habe,
sondern ähnlich wie ein Faß oder Neon-Licht ausgesehen habe. In der Literatur
des In- und Auslandes werden Kugelblitze ähnlich beschrieben. Da sie jedoch
meist in Verbin-dung mit Linienblitzen auftreten und das sichtbare Gewitter über
Lakehurst bereits vor längerer Zeit hinweggezogen war; erscheint diese Erklärung
abwegig.
E Schlußfolgerung
Der Untersuchungsausschuß hat im vorstehen-den eine Reihe von Möglichkeiten
aufgeführt, die das Unglück am Luftschiff >Hindenburg< vom 6. Mai 1937
verursacht haben können. Trotz ausführlicher Ver-nehmung sämtlicher Zeugen,
trotz eingehender Besichtigung und Durchsuchung des Wracks und trotz Auswertung
aller über den Verlauf des Brandes Auskunft gebenden Bilddokumente ist für keine
der oben aufgeführten Möglichkeiten ein völlig sicherer Beweis zu finden.
Angesichts der Tatsache, daß im deutschen Zeppelin-Luftschiflverkehr in einem
jahr-zehntelangem Fahrbetrieb bei Benutzung des Wasserstoffes als Traggas
Unfälle nicht aufgetreten sind und auf Grund aller Zeugenaussagen und
Untersuchungen hat der Ausschuß die Überzeugung gewonnen, daß seitens sämtlicher
für die reibungslose Durchfüh-rung des Luftschiffverkehrs verantwortlichen
Stellen alles getan war; um ein Unglück zu verhüten. Falls daher nicht eine der
vorher erwähnten verbrecheri-schen Anschlagsmöglichkeiten in Frage kommt, kann
der Ausschuß als Ursache des Luftschiffbrandes nur das Zusammentreffen einer
Reihe unglücklicher Umstände als einen Fall höherer Gewalt annehmen. In diesem
Falle erscheint folgende Erklärung des Unglücks als die wahrscheinlichste:
Während der Anfahrt zur Landung entstand in der Zelle 4 oder 5 im Heck des Schiffes vielleicht durch Reißen eines Spanndrahtes ein Leck, durch das Wasserstoffgas in den Raum zwischen Zelle und Hülle einströmte. Hierdurch bildete sich im oberen hinteren Teil des Schiffes ein brennbares Wasserstoff-Luftgemisch.
Für die Entzündung dieses Gemisches sind 2 Fälle denkbar:
a) Infolge elektrischer atmosphärischer Störungen war z.Zt. der Landung des Luftschiffes das Poten-tialgefälle in der Nähe des Bodens so hoch, daß es nach Erdung des ganzen Schiffes an der Stelle seiner stärksten Erhöhung, nämlich am Heck, zu Büschelentladungen und damit zur Zündung geführt hat.
b) Nach Abwerfen der Landetaue wurde die Oberfläche der Außenhülle des Luftschiffes wegen der geringeren elektrischen Leitfähigkeit des Außenhüllenstoffes weniger gut geerdet als das Gerippe des Luftschiffes. Bei raschen Änderungen des atmosphärischen Feldes, wie sie bei einem Nachge-witter die Regel und auch im vorliegenden Fall anzunehmen sind, entstanden dann Potentialdifferenzen zwischen Stellen der Außenseite der Hülle und dem Gerippe. Falls diese Stellen hin-reichend feucht waren, was gerade in der Gegend der Zellen 4 und 5 infolge der vorangegangenen Durchfahrt durch ein Regengebiet wahrscheinlich war; konnten diese Potentialdifferenzen einen Spannungsausgleich durch einen Funken herbeiführen, der möglicherweise die Zündung eines über den Zellen 4 oder 5 vorhandenen Wasser-stoff-Luftgemisches verursachte.
Von den beiden genannten Erklärungen erscheint die unter b) bezeichnete als die wahrscheinlichere.
Der deutsche Untersuchungsausschuß:
[gez.] Eckener [gez.] Dürr
[gez.]
Breithaupt [gez.] Bock
[gez.] Dieckmann [gez.] Hoffmann